§ 1 Allgemeines

1. Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen mir und dem Kunden. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung.

2. Verbraucher im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, ohne dass diesen eine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann.

Unternehmer im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird und die in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Kunde / Mieter im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind sowohl

Verbraucher als auch Unternehmer.

3. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

§ 2 Vertragsschluss

1. Meine Angebote sind freibleibend und unverbindlich; sie stellen eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden dar, seinerseits ein Angebot abzugeben, bzw. zu bestellen. Die zur Anbahnung einer Geschäftsbeziehung durch mich gefertigten Angebote sind unverbindlich.

2. Mit der Bestellung erklärt der Kunde verbindlich sein Vertragsangebot.

3. Eine Zugangsbestätigung durch mich stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. Die Zugangsbestätigung stellt nur dann eine Annahmeerklärung dar, wenn wir dies ausdrücklich erklären. Die Entgegennahme einer telefonischen Bestellung stellt keine verbindliche Annahme unsererseits dar.

4. Ich bin berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen anzunehmen. Für das Zustandekommen eines Vertrages ist die schriftliche Auftragsbestätigung durch mich erforderlich. Die Auftragsbestätigung bestimmt den wesentlichen Inhalt des Mietvertrages.

Hierzu gehören insbesondere der Leistungsumfang, der Liefer-, bzw. Bestimmungsort der

Ware, die Mietdauer sowie der Preis. Ich bin berechtigt, die Annahme der Bestellung – etwa nach Prüfung der Bonität des Kunden – abzulehnen.

5. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt, im Falle nicht richtiger oder nicht ordnungsgemäßer Selbstbelieferung, nicht oder nur teilweise zu leisten. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von von mir zu vertreten ist. Im Falle der Nichtverfügbarkeit oder der nur teilweisen Verfügbarkeit der Mietobjekte wird der Kunde unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet.

§ 3 Preise, Bezahlung

1. Der in der jeweils gültigen Preisliste angegebene Mietpreis gilt für einen Veranstaltungstag. Für den zweiten Veranstaltungstag werden 25% des Mietpreises berechnet. Für jeden weiteren Veranstaltungstag werden 15% des Mietpreises berechnet. Sämtliche Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.

2. Der Mietpreis wird, vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung, vollständig bei Übergabe der Mietgegenstände an den Mieter fällig. Ich habe das Recht, die Erbringung meiner Leistung von Vorkasse abhängig zu machen.

3. Soweit nichts anderes vereinbart ist, verpflichtet sich der Kunde, spätestens innerhalb von zehn Tagen nach Erhalt der Mietgegenstände den Preis zu zahlen. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Kunde in Zahlungsverzug. Gegenüber dem Unternehmer behalten ich mir vor, einen höheren als den gesetzlichen Verzugszinsschaden nachzuweisen und geltend zu machen.

4. Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder durch mich anerkannt wurden. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

§ 4 Mietkaution

Ich bin berechtigt, eine Mietkaution in Höhe von 25 % des Brutto-Gesamtmietpreises zu berechnen. Bei ordnungsgemäßer Rückgabe des Mietobjekts wird die Kautionssumme durch mich innerhalb von zwei Wochen nach Mietende abgerechnet.

§ 5 Mietdauer, Überziehung der Mietzeit, Berechnung

1. Die Mietdauer wird durch den Mietvertrag bestimmt. Im Mietvertrag wird ein verbindlicher Ausgabe- und Rücklieferungszeitpunkt vereinbart.

2. Sollte der Mieter den Mietgegenstand nicht pünktlich zum Rücklieferungszeitpunkt zurück geben können, ist der Vermieter unverzüglich bei Bekanntwerden dieser Tatsache, spätestens jedoch einen Tag vor dem vereinbarten Mietende, darüber zu informieren.

3. Die Dauer der Überziehung der vertraglich vereinbarten Mietzeit wird von mir berechnet. Der in diesem Falle geschuldete Betrag berechnet sich pro angefangenem Tag, in der Weise, dass für den ersten Tag der Überziehung 100 % des Mietpreises, für den zweiten Tag 25 % und für jeden weiteren Tag 15 % des Mietpreises berechnet werden.

§ 6 Haftung des Mieters für die Mietsache

1. Der Mieter haftet während des Mietzeitraums und nachdem er oder seine Erfüllungsgehilfen die Mietsache erhalten haben für die Mietsache und für alle Schäden, die aus der Benutzung der Mietsache resultieren. Bei Verlust oder Beschädigung der Mietsache ist der Mieter verantwortlich. Dies gilt auch für Schäden, die durch Dritte oder höhere Gewalt verursacht werden, wie Brand, Sturm, Unwetter, Hagel, Wasser, Einbruch, Diebstahl, Vandalismus und Terrorismus.

2. Wenn der Schaden noch repariert werden kann und die Kosten dafür nicht höher sind als der Wiederbeschaffungswert der Mietsache, muss der Mieter die Reparaturkosten ersetzen. In allen anderen Fällen wird dem Mieter der Wiederbeschaffungswert in Rechnung gestellt.

3. Der Mieter haftet mir gegenüber für Ansprüche Dritter, die diese wegen Schäden, die aus der Benutzung der Mietsache während der Mietdauer resultieren, gegen uns geltend machen können. Der Mieter stellt den Vermieter im Innenverhältnis frei.

4. Beim vereinbarten Transport des Mietobjekts durch den Vermieter steht der Mieter dafür ein, dass der Vermieter einen Zugangsweg nutzen kann, der für LKW mit einem Gesamtgewicht von bis zu 40 Tonnen geeignet ist. Sind Zugangswege ungeeignet, gehen Schäden am Gelände und/ oder an Gebäuden zu Lasten des Mieters

§ 7 Versicherung

1. Die Mietgegenstände sind durch den Vermieter während des Mietzeitraums nicht versichert. Die Haftung für die Mietsache geht mit deren Übergabe auf den Mieter über. Ich empfehlen daher dem Mieter den Abschluss einer entsprechenden Versicherung für die Mietgegenstände für die gesamte Dauer der Mietzeit. Hierfür ist der Mieter selbst verantwortlich. Eine entsprechende Versicherung wird über den Vermieter nicht angeboten.

2. Der Vermieter kann die Versicherung der Mietsache auf Kosten des Mieters und den Nachweis hierüber verlangen, sofern der Mieter keine ausreichende Bonität, bspw. infolge einer Bonitätsauskunft,aufweist.

§ 8 Pflichten

1. Der Transport der Mietsache hat grundsätzlich in einem geschlossenen Fahrzeug zu erfolgen.

2. Wenn nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, werden die Mietsachen durch den Mieter abgeholt und zurückgebracht.

3. Der Mieter hat die Mietsache sorgfältig zu behandeln.

4. Der Mieter hat dafür zu sorgen, dass die für die Installation des Mietobjekts ggf. benötigten Vor richtungen rechtzeitig angebracht werden. Er muss dabei die ggf. durch uns erteilten Anweisungen und Hinweise befolgen.

5. Der Mieter hat etwa in Bezug auf die Benutzung der Mietsache erforderliche behördliche Genehmigungen einzuholen. Der Vermieter ist nicht verpflichtet auf das Erfordernis behördlicher Genehmigungen hinzuweisen, wird jedoch auf etwaige diesbezügliche Erfordernisse hinweisen, soweit ihm solche bekannt sind.

6. Das Mietobjekt darf grundsätzlich nur durch mich bzw. durch Personal, das durch mich bestimmt wird, bedient werden.

7. Der Mieter ist verpflichtet, Störungen bei der Nutzung der Mietsache unverzüglich zu melden. Reparaturen dürfen ausschließlich von mir durchgeführt werden.

§ 9 Einräumung von Rechten zugunsten des Vermieters.

Der Vermieter hat das Recht, am jeweiligen Ort, an welchem die Mietsache genutzt wird, Foto- und Videoaufnahmen anzufertigen und diese zu Werbezwecken zu nutzen. Der Vermieter wird hierbei auf berechtigte Belange des Mieters Rücksicht nehmen und etwaige entgegenstehende Rechte Dritter beachten.

§ 10 Haftungsbeschränkungen

Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich meine Haftung sowie die meiner Erfüllungsgehilfen auf den vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen von nicht vertragswesentlichen Pflichten, durch deren Verletzung die Durchführung des Vertrages nicht gefährdet wird, haften ich sowie meine Erfüllungsgehilfen nicht. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung oder aus Garantie. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei mir zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.

§ 11 Schlussbestimmungen

1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verbrauchern, die den Vertrag nicht zu beruflichen oder gewerblichen Zwecken abschließen, gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Ver braucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.

2. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtliches

Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag mein Geschäftssitz. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.

3. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrags mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame oder nichtige Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.

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